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- Auf den folgenden Seiten
finden Sie die Informationen
- zu unseren Lehrgängen
zur Waffensachkunde für Waffenträger
Sie benötigen eine Waffensachkunde
für Berufswaffenräger ....
Lehrgang zur Waffensachkunde für Waffenträger nach § 7 WaffG
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- Vereins- & Verbandsunabhängig
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- Die Prüfung wird durch die Prüfungskommission der Waffenschule Berlin durchgeführt,
eine entsprechende Genehmigung vom LKA-Berlin über die staatliche Anerkennung von
Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition liegt uns vor.
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- Wozu benötigen Sie eine
Waffenfachkundeprüfung?
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Sie sind eine gefährdete Person,
sie möchten als bewaffnetes Bewachungspersonal arbeiten,
sie möchten Berufswaffenträger werden,
sie möchten als Geldtransportfahrer arbeiten
und eine erwerbsscheinpflichtige Schusswaffe führen, dann benötigen
Sie die entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis.
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Waffen verkörpern ein erhebliches Gefährdungspotenzial, daher unterliegt der Umgang mit Waffen und Munition gesetzlichen Regelungen.
Wer erwerbsscheinpflichtige Schusswaffen / Munition (z.B. als Bewachungsunternehmer bzw. als dessen Bewachungspersonal) erwerben und besitzen möchte, bedarf einer entsprechenden Erlaubnis von der für Ihn zuständigen Waffenrechtsbehörde.
Die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis (Waffenbesitzkarte) wird durch die Behörde u.a. versagt, wenn
- der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) oder persönliche Eignung (§ 6) nicht besitzt,
- der Antragsteller nicht die erforderliche Sachkunde nachweist (§ 7 WaffG),
- der Antragsteller kein Bedürfnis (§ 8) nachweisen kann.
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Die Waffenbesitzkarte ist das Erlaubnisdokument für den Erwerb
und den Besitz der erwerbsscheinpflichtigen Schusswaffe.
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Der Waffenschein ist die Legitimation zum zugriffbereiten
Führen der erwerbsscheinpflichtigen Schusswaffe.
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- Kostenpunkt
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- Die Lehrgangsgebühren entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt /
dem Anmeldeformular für den entsprechenden Lehrgang.
- Diese finden Sie jeweils neben dem entsprechenden Lehrgangstermin.
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- Weitere Informationen
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- Für weitere Informationen, wählen Sie bitte den entsprechenden
Button in der oberen Navigationsleiste.
- Sollten anschließend noch Fragen unbeantwortet sein, so stehen wir
Ihnen gern auch telefonisch zur Verfügung.
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