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- Aktuelles / Gesetze / Verordnungen
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- Das Waffengesetz
( zuletzt geändert am 19. Juni 2020)
- https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/WaffG.pdf
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- Die Allgemeine
Waffengesetz-Verordnung
- www.gesetze-im-internet.de/awaffv/
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- Das Beschussgesetz
- http://www.gesetze-im-internet.de/beschg/
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- Die Allgemeine
Verordnung zum Beschussgesetz
- www.gesetze-im-internet.de/beschussv/BJNR147400006.html
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- Fragenkatalog
des Bundesverwaltungsamtes zur theoretischen
Waffensachkunde-Prüfung
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- Hier finden Sie den Kontakt zur Waffenbehörde beim
Landeskriminalamt Berlin (LKA 514)
- https://www.berlin.de/polizei/service/waffenbehoerde/
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Formulare

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- Antragsformular auf
Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis
- Die
Waffenhandelserlaubnis benötigen Personen, die gewerbsmäßig oder
selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen
oder Munition ankaufen, feilhalten, Bestellungen entgegennehmen oder
aufsuchen, anderen überlassen oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen
vermitteln.
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- Antragsformular auf
Erteilung einer Waffenbesitzkarte
- Die Waffenbesitzkarte ist die Erlaubnis
für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen (und
Munition).
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- Antragsformular auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines
- Der Jagdschein ist die Erlaubnis zur berechtigten Ausübung der
Jagd, er wird auf höchstens 3 Jahre erteilt und berechtigt zum Erwerb von Langwaffen und
Langwaffenmunition.
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- Antragsformular auf
Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpass (EFP)
- Für Reisen in und durch Staaten, die der
Europäischen Union angehören und bei denen Sie Schusswaffen mitnehmen
wollen, z.B. bei Jagdreisen und zur Teilnahme an Schießwettbewerben (mit Einladung),
benötigen Sie einen EFP, in den die erlaubnispflichtigen Schusswaffen
eingetragen sind.
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- Antragsformular auf
Erteilung eines Waffenscheins
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Der Waffenschein ist die Erlaubnis zum zum
zugriffsbereiten Führen einer
(erlaubnispflichtigen)
Schusswaffe. Dieser wird auf höchstens
drei Jahre erteilt.
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- Antragsformular auf Erteilung
eines kleinen Waffenscheins
- Der
kleine Waffenschein ist die Erlaubnis zum
zugriffsbereiten Führen von Schreckschuss-,
Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen).
Diese Erlaubnis wird unbefristet erteilt und gilt allgemein für das Führen
von SRS-Waffen.
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- Anzeige über das Überlassen
von Schusswaffen
- Das Überlassen von Schusswaffen
aufgrund einer
Erwerbserlaubnis ist bei
der Waffenbehörde, innerhalb von 14 Tagen nach Überlassen, anzuzeigen.
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- Anzeige über den Erwerb von
Schusswaffen
- Der Erwerb von
Schusswaffen aufgrund einer
Erwerbserlaubnis ist bei der Waffenbehörde, innerhalb von 14 Tagen nach
Erwerb, anzuzeigen.
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- Beleg
über den vorübergehenden Verleih einer Schusswaffe
- Der
Leihgeber überlässt dem Leihnehmer nur für die Dauer von maximal einem
Monat (ab Datum der Überlassung) und
lediglich für einen vom Bedürfnis umfassten Zweck bzw.
im Zusammenhang damit, die entsprechenden Schusswaffe(n).
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