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- Auf den folgenden Seiten
finden Sie die Informationen
- zu unseren Lehrgängen
zur Waffensachkunde für Sportschützen


Sie möchten eine Waffenbesitzkarte
beantragen ....
Lehrgang zur Waffensachkunde im Umgang mit Pistolen, Revolver, Büchsen und
Flinten (einschließlich Selbstladewaffen), sowie Munition nach § 7 WaffG
(z.B. für Sportschützen, Sachverständige usw.)
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- Vereins- & Verbandsunabhängig
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- Die Prüfung wird durch die Prüfungskommission der Waffenschule Berlin durchgeführt,
eine entsprechende Genehmigung vom LKA-Berlin über die staatliche Anerkennung von
Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition liegt uns vor.
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- Wozu benötigen Sie eine Waffensachkundeprüfung?
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Waffen verkörpern ein erhebliches Gefährdungspotenzial, daher
unterliegt der Umgang mit Waffen und Munition gesetzlichen Regelungen.
Wer erwerbsscheinpflichtige Schusswaffen / Munition (z.B. als
Sportschütze, Brauchtumsschütze, Jäger, Waffen- / Munitionssammler
oder als Waffen- / Munitionssachverständiger) erwerben und besitzen
möchte, bedarf einer entsprechenden Erlaubnis von der für Ihn
zuständigen Waffenrechtsbehörde.
Die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis (z.B. Waffenbesitzkarte
/ Jagdschein / Munitionserwerbsschein) wird durch die Behörde u.a.
versagt, wenn
- der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) oder
persönliche Eignung (§ 6) nicht besitzt,
- der Antragsteller nicht die erforderliche Sachkunde nachweist (§ 7
WaffG),
- der Antragsteller kein Bedürfnis (§ 8) nachweisen kann.
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- Kostenpunkt
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- Die Lehrgangsgebühren entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt /
dem Anmeldeformular für den entsprechenden Lehrgang.
- Diese finden Sie jeweils neben dem entsprechenden Lehrgangstermin.
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- Weitere Informationen
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- Für weitere Informationen, wählen Sie bitte den entsprechenden
Button in der oberen Navigationsleiste.
- Sollten anschließend noch Fragen unbeantwortet sein, so stehen wir
Ihnen gern auch telefonisch zur Verfügung.
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